Gleichstellung

Gleichstellung

Die örtlichen Gleichstellungsbeauftragten des MPI CPfS werden von den Mitarbeiterinnen des MPI CPfS für vier Jahre gewählt und setzen sich auf Basis der Gesamtbetriebsvereinbarung der MPG für Geschlechtergerechtigkeit und Gendersensibilität ein.

Nach den gesetzlichen Vorgaben werden die örtlichen Gleichstellungsbeauftragten in die organisatorischen, personellen und sozialen Entscheidungsprozesse einbezogen.

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