Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin werden auf vier Jahre von den weiblichen Beschäftigten gewählt und setzen sich für Geschlechtergerechtigkeit und Gendersensibilität ein. Sie wirken bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen mit, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, sowie Schutz vor sexueller Belästigung und Mobbing am Arbeits­platz betreffen. Die Gleichstellungsbeauftragten üben ihr Amt weisungsfrei aus. Sie unterliegen der Schweigepflicht.



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