Ombudsperson

Die Ombudsperson, die neutral, qualifiziert und persönlich integer ist, wird auf fünf Jahre von allen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt. Sie berät in Konfliktfällen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis. Die Ombudsperson hat insbesondere die Aufgabe, bei einem Verdacht auf Verstöße gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis, Beteiligten als Ansprechpartner vertraulich und beratend zur Verfügung zu stehen. Die Ombudsperson übt ihr Amt weisungsfrei aus.
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